Sie haben Fragen? Wir haben Antworten für Sie!

Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie hier bereits beantwortet:

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Als freies KFZ Sachverständigenbüro beurteilen wir ein Fahrzeug immer neutral, unabhängig und vollständig.

 

Ein Schadensgutachten kann zur Beweissicherung und/oder Geltendmachung juristischer Ansprüche nach einem Unfall benötigt werden. Hierbei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, die zu einer reibungslosen Schadensabwicklung erforderlich sind. Ein Reparaturumfang wird vollumfänglich unter Berücksichtigung von Vorgaben der Hersteller erfasst.

 

Wir ermitteln dabei für Sie auch merkantile Wertminderungen, Restwerte und haben für Sie ein Auge auf mögliche Nutzungsausfallentschädigungen. Hierbei werden alle Werte von uns in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.

 

Die meisten Versicherungen bieten inzwischen so genanntes „Schadensmanagement“ an. Oftmals klingen diese Leistungen der Versicherer vereinfacht gesagt verlockend. Kostenloser Hol- und Bringdienst, Reinigung usw.. Oftmals verzichtet man dabei auf zustehende Rechte. So kommt es z.B. in Einzelfällen vor, dass der Geschädigte keine Informationen erhält, wo und wie sein Fahrzeug repariert wurde.

 

Umfängliche Reparaturarbeiten werden möglicherweise nicht wirklich neutral, sondern nach Absprachen und/oder Vorgaben der Versicherungen koordiniert. Oftmals erfolgt eine Reparatur dabei in Partnerwerkstätten der Versicherungen und nicht im Fachbetrieb der Hersteller, was natürlich für Sie und Ihr Fahrzeug negative Folgen haben könnte. Ein möglicher merkantiler Minderwert wird hier leicht außer Acht gelassen.

 

Automobilclubs wie der ADAC, AvD und Andere warnen gerne vor einem solchen “Schadensmanagement” der Versicherungen und empfehlen bei unverschuldetem Unfall von dem eigenen Recht gebrauch zu machen und auf Kosten der Gegenseite einen eigenen KFZ Sachverständigen und einen eigenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

 

Erst dann können Sie sicher sein, dass die Durchführung und Ermittlung von der Beweissicherung, merkantile Wertminderungen, Restwerte, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen, der korrekten und vollständigen Reparaturkosten, Schmerzensgelder, unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten uvm. nicht allein dem Unfallverursacher und dessen Versicherung überlassen werden.

Grundsätzlich: Ja. Wenn Sie unschuldig an einen Unfall beteiligt waren, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen KFZ-Gutachter bzw. -Sachverständigen nach Ihren Vorstellungen zu wählen und zu beauftragen.

 

Selbst wenn die Gegenseite mit Ihrer Versicherung bereits einen eigenen KFZ-Gutachter bestellt, können Sie noch immer einen Eigenen beauftragen. Auch wenn bereits ein Gutachten der Gegenseite vorliegt.

 

Grundsätzlich muß die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für KFZ-Gutachten übernehmen.

Ist der Unfall nicht von Ihnen, sondern von der Gegenseite, verursacht worden, trägt grundsächlich der Schädiger (Unfallverursacher), oder dessen Versicherung, die Kosten Ihres KFZ-Sachverständigen.


Dies erfolgt nach § 249 BGB, bei dem ein Geschädigter so zu stellen ist, als ob der Unfall niemals eingetreten wäre. Wir vom Lemke KFZ-Sachverständigenbüro rechnen bei eindeutiger Sachlage sogar direkt über eine Abtretungserklärung mit der gegnerischen Versicherung ab.

Wir sind immer bemüht für Sie schnell, aber trotzdem gründlich und verantwortungsvoll, zu arbeiten. Je nach Umfang eines Schadens sind 30 bis 60 Minuten oftmals nicht unrealistisch.

Hier versuchen wir für Sie flexibel zu sein. Eine Fahrzeugbesichtigung erfolgt auf Ihren Wunsch zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder auch auf Ihrer Arbeitsstelle. Sprechen Sie uns diesbezüglich unbedingt an!

Grundsätzlich: Ja. Sie haben das Recht sich den Schaden auszahlen zu lassen. Es besteht keine Pflicht das erhaltene Geld auch für eine Reparatur einzusetzen.

Eine solche Vorgehensweise nennt man fiktive Schadensabrechnung. Lediglich eine MwSt. wird Ihnen hierbei nicht erstattet.

Als Geschädigter in einem Unfall haben Sie selbstverständlich immer das Recht zu entscheiden, wo und wann Ihr Fahrzeug in welcher Werkstatt repariert wird.

 

Lassen Sie sich nicht durch die gegnerische Versicherung in eine Werkstatt verweisen!

Nein, im Normalfall nicht. Ein KFZ-Sachverständiger einer Versicherung wird möglicherweise und in erster Linie die Interessen der Gesellschaft vertreten, die den Schaden und die zugehörigen Kosten (Gutachter, Rechtsanwalt, etc.) bezahlen muss.

 

Mit einem eigenen KFZ-Sachverständigen ist für Sie sichergestellt, dass sowohl Wertminderung und Nutzungsausfall, als auch die Reparaturkosten richtig und verlässlich ermittelt werden. Objektiv und Neutral!

Nein! Weil oftmals die Werkstätten kein ausführliches Reparaturprogramm haben um detailliert, was die Versicherung fordert, eine Kostenaufstellung zu erstellen.

 

Nur ein KFZ-Gutachter bzw. ein KFZ-Sachverständiger kann einen Schaden vollumfänglich und beweissicher feststellen. Verzichten Sie daher niemals auf Ihr gutes, Ihnen zustehendes Recht.

Ein Geschädigter ist aufgrund seiner Schadensminderungspflicht gehalten, einen Schaden möglichst gering zu halten. In einigen Fällen ist ein ausführliches und umfangreiches KFZ-Gutachten daher weder sinnvoll noch angebracht. Die Kosten hierfür wären  unverhältnismäßig hoch.

 

In solchen Fällen, also bei Bagatellschäden, bieten wir Ihnen die Erstellung eines Kostenvoranschlages an. Neben der Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben eines Herstellers zur Beweissicherung, beinhaltet dieser Weg auch die technischen Daten, Fotos des Fahrzeugs und Fotos mit den eigentlichen Beschädigungen. Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen eher den Kostenvoranschlägen einer KFZ-Fachwerkstatt, werden aber im allgemeinen von Versicherungen zur Schadensregulierung akzeptiert. So können Sie aber sicher sein, dass so alle tatsächlichen und vorhandenen Schäden erkannt und erfasst werden.

 

Im Falle von Kratzern und Dellen gehen wir also gerne gemeinsam mit Ihnen diesen Weg eines Kostenvoranschlages.

Ist die Schuldfrage noch ungeklärt, können Sie gerne unser fachliches Wissen im Umgang mit solchen Situationen als kostenlosen Service zur Beweissicherung nutzen. Wir fotografieren und dokumentieren relevante Schäden an ihrem Fahrzeug, katalogisieren und archivieren alle Beweismittel bis zur Klärung der Schuldfrage. Nach Klärung der Schuldfrage reichen diese archivierten Dokumente aus, um ein vollständiges und qualifiziertes KFZ Gutachten zu erstellen.

 

Bei einer Teilschuld können Sie die Teile bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, die der Haftungsquote entsprechen.

 

Auch die Kosten für das zur Schadensbezifferung notwendige Schadengutachten werden seitens der gegnerischen Versicherung nach Haftungsquote reguliert.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Gutachten aller Art und helfen direkt weiter. Nutzen Sie unsere Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung!

 

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